HOME | Lackiererei| Spenglerei| Service| Team| News| Links| Kontakt
  Service - Pickerl

Unsere KFZ-Mechaniker kümmern sich um fachgerechte Servicearbeiten. Selbstverständlich können Sie bei uns auch die vorgeschriebenen Paragraph 57a-Überprüfungen für PKW, LKW 2,8t, Motorräder und leichte Anhänger machen lassen.

Was ist die §57a-Überprüfung?

  • Die Pickerl-Überprüfung ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges.

  • Für die Überprüfung mitzubringen sind
    - das KFZ
    - KFZ-Zulassungspapiere

  • Wo liegt die Toleranzgrenze für den Begutachtungszeitraum?
    - Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt 4 Monate ab der Erstzulassung. Der Überprüfungstermin für die §57a-Überprüfung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung.

  • In welchen Abständen muss mein Auto begutachtet werden?
    - Neufahrzeuge: Aufgrund der gesetzlichen 3-2-1 Regelung für PKWs, ist bei Neufahrzeugen die erste §57a-Überprüfung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.
    - Alle anderen Fahrzeuge: jährlich


    Unsere Hotline: +43 (0)5442/668 00

 

  • Was wird überprüft?
    - Ausrüstung
    - Beleuchtung
    - Sicherheitseinrichtungen
    - Fahrgestell und Karosserie
    - Reifen und Räder
    - Motor
    - Bremsen

  • Welche Fahrzeuge können begutachtet werden?
    - PKW, Kombi und Leicht-LKW bis 2,8 t Gesamtgewicht
    - ungebremste Anhänger bis 750 kg
Lackiererei | Spenglerei | Service/Pickerl  
Auto Haid GmbH. | Ufer Straße 1 A-6511 Zams | Tel. +43 (0) 5442-66800 Fax.Dw. 4 | E-Mail: info@autohaid.at
© weblex.at