Unsere KFZ-Mechaniker kümmern sich um fachgerechte Servicearbeiten. Selbstverständlich können Sie bei uns auch die vorgeschriebenen Paragraph 57a-Überprüfungen für PKW, LKW 2,8t, Motorräder und leichte Anhänger machen lassen.
Was ist die §57a-Überprüfung?
Die Pickerl-Überprüfung ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges.
Für die Überprüfung mitzubringen sind
- das KFZ
- KFZ-Zulassungspapiere
Wo liegt die Toleranzgrenze für den Begutachtungszeitraum?
- Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt 4 Monate ab der Erstzulassung. Der Überprüfungstermin für die §57a-Überprüfung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung.
In welchen Abständen muss mein Auto begutachtet werden?
- Neufahrzeuge: Aufgrund der gesetzlichen 3-2-1 Regelung für PKWs, ist bei Neufahrzeugen die erste §57a-Überprüfung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.
- Alle anderen Fahrzeuge: jährlich
Unsere Hotline: +43 (0)5442/668 00
Was wird überprüft?
- Ausrüstung
- Beleuchtung
- Sicherheitseinrichtungen
- Fahrgestell und Karosserie
- Reifen und Räder
- Motor
- Bremsen
Welche Fahrzeuge können begutachtet werden?
- PKW, Kombi und Leicht-LKW bis 2,8 t Gesamtgewicht
- ungebremste Anhänger bis 750 kg
Lackiererei | Spenglerei | Service/Pickerl
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